Welche Versicherung bezahlt die Osteopathie?

GKV – PKV – Zusatzversicherung – Beihilfe

Private Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe

Ich erstelle Ihnen eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung und Beihilfestelle einreichen können. PKVs und Beihilfen übernehmen in der Regel im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages die Kosten einer Behandlung abzüglich eines möglichen Selbstbehalts. Es wird kein Rezept und keine Überweisung des Arztes benötigt! Wir empfehlen Ihnen, eine mögliche Kostenübernahme vorher mit ihrer Krankenversicherung zu klären.

 

Gesetzliche Versicherung (GKV)

Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten für eine begrenzte Anzahl an osteopathischen Behandlungen einen Teil der Kosten. Einige Kassen verlangen, dass Sie ein grünes oder Privatrezept eines Arztes vorlegen (Hausarzt, Orthopäde, Kinderarzt, Zahnarzt etc.). Bis jetzt sind es schon über 100 Kassen, die die Osteopathie unterstützen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle Ihrer Kasse.

Eine Auflistung fast aller Kassen finden Sie hier.

 

Private Zusatzversicherung

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, haben Sie die Möglichkeit eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die auch Heilpraktikerleistungen einschließt. Die Zusatzversicherung erstattet die Kosten im Rahmen des Vertrages (meistens etwa 70-80 %). Ich empfehle Ihnen, eine mögliche Kostenübernahme vorher mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Es wird kein Rezept und keine Überweisung des Arztes benötigt!